Fachverband der Bauingenieure der Berliner Bauaufsicht e. V.
Fachverband der Bauingenieure der Berliner Bauaufsicht e. V.

Berliner Bauaufsicht - Die Baugenehmigungsbehörden

Zuständig ist die jeweilige Genehmigungsbehörde des Bezirkes, indem ein Bauvorhaben sich befindet.
Die Kontaktadressen der Baugenehmigungsbehörden in Berlin werden aktuell bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gesammelt und veröffentlicht. Die Bezirke habe inzwischen alle eigene Informationsangebote zu den Baugenehmigungsbehörden. 

Sie gelangen über den folgenden Link direkt zum offiziellen Informationsportal der Berliner Bauaufsicht.

>>> Berliner Bauaufsicht bei berlin.de <<<

Hinweis

Ein Hinweis sei erlaubt: In den zwölf Berliner Bezirken gibt es wegen fehlender rechtlicher Vorgaben leider keine einheitliche Bezeichnung der Baugenehmigungsbehörden. Dies ist nicht nur bürgerunfreundlich, sondern auch für die Ämter selbst ein schwerwiegendes Kommunikationshindernis. Selbst während der Legislaturperioden ändern sich die Bezeichnungen laufend. Die althergebrachte Bezeichnung Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (BWA) wird zwar teilweise noch verwendet, jedoch hat sich die Senatsbauverwaltung hier für den einheitlichen Begriff Baugenehmigungsbehörde entschieden, da dies dem Dienstleistungsgedanken der Ämter und deren Selbstverständnis eher entspricht, als dies eine "Aufsicht" sein könnte. Ab 2011 (nach der nächsten Berliner Wahl) soll es wieder einheitliche Amtsbezeichnungen geben.
Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn auf den verlinkten Seiten in den Berliner Bezirken ggf. schon wieder andere Amtsbezeichnungen verwendet werden. Für die Richtigkeit der Angaben ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verantwortlich.

Sie sind Besucher:

Druckversion | Sitemap
© Fachverband der Bauingenieure der Berliner Bauaufsicht e. V. (FBBB)