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Unsere folgende Richtlinie
für die Arbeit der Ausschüsse im FBBB steht auch als
PDF-Datei zum Onlinelesen oder zum Download zur Verfügung:
RICHTLINIEN
für die Arbeit der Ausschüsse im FBBB
1.
Auf Grund des §
11 der Satzung des FBBB hat die Mitgliederversammlung am 10. Juni 1969
die Bildung folgender Ausschüsse beschlossen:
A. AUSSCHUSS
FÜR BESOLDUNGSFRAGEN
B. AUSSCHUSS FÜR FORTBILDUNG
C. AUSSCHUSS FÜR ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
D. AUSSCHUSS FÜR REDAKTION.
2.
Die Ausschüsse
haben die Aufgabe, die beruflichen und fachlichen Interessen der
Mitglieder des Fachverbandes wahrzunehmen und die Verbandsorgane
darüber zu beraten. Sie wirken nicht nach außen.
3.
Ein Ausschuss soll
mindestens aus 5 Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder der
Ausschüsse üben ihr Amt jeweils für die
Dauer einer Wahlperiode des Vorstandes aus, sofern sie nicht vorzeitig
abberufen werden. Wiederberufung ist zulässig.
4.
Die konstituierende
Sitzung der Ausschüsse beruft der Vorsitzende des
Fachverbandes ein. Die Mitglieder der Ausschüsse
wählen aus ihrer Mitte den Stellvertreter des
Ausschussvorsitzenden und einen Schriftführer. Weitere
Sitzungen der Ausschüsse werden von den Ausschussvorsitzenden
der Ausschüsse mit Zustimmung des Vorsitzenden des
Fachverbandes einberufen.
5.
Der Ausschussvorsitzende
ist ein von der Jahreshauptversammlung gewählter Beisitzer des
engeren Vorstandes. Die Übernahme eines der Ausschussvorsitze
durch einen Bei-sitzer wird im Vorstand beschlossen. Das Recht der
übrigen Mitglieder des Vorstandes, an den Sitzungen der
Ausschüsse teilzunehmen, bleibt unberührt.
6.
Die Ausschüsse
sind bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern
beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher
Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme
des Ausschussvorsitzenden. Über alle Beschlüsse der
Ausschüsse, sind Niederschriften anzufertigen, die von den
Vorsitzenden der Ausschüsse, bei deren Verhinderung von deren
Stellvertretern, zu unterzeichnen sind. Die Beschlüsse sind
dem Vorstand als Arbeitsmaterial zu übergeben. Die
Verbandsgeschäftsstelle führt die Akten der
Ausschüsse.
7.
Soweit diese Richtlinien
es nicht anders bestimmen, gilt die Geschäftsordnung des
Fachverbandes sinngemäß für alle Sitzungen
der Ausschüsse.
Die vorstehenden
Richtlinien für Ausschüsse des FBBB hat der Vorstand
auf seiner Sitzung am 2. April 1975 beschlossen.
Berlin,
den 2. April 1975
Fachverband
der Bauingenieure
der Berliner Bauaufsicht e. V.
Der
Vorstand
gez.
Klein
Vorsitzender
Stand
der Bearbeitung: 14.08.2002 |