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Zuständig ist die
jeweilige Genehmigungsbehörde des Bezirkes, indem ein
Bauvorhaben sich befindet.
Die Kontaktadressen der
Baugenehmigungsbehörden in Berlin werden aktuell bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gesammelt und
veröffentlicht. Die Bezirke habe inzwischen alle eigene
Informationsangebote zu den Baugenehmigungsbehörden.
Sie gelangen über
den
folgenden Link direkt zum offiziellen Informationsportal der Berliner
Bauaufsicht.
>>>
Berliner
Bauaufsicht bei berlin.de <<<
Hinweis
Ein Hinweis sei erlaubt: In den zwölf Berliner Bezirken gibt
es wegen fehlender rechtlicher Vorgaben leider keine einheitliche
Bezeichnung der Baugenehmigungsbehörden. Dies ist nicht nur
bürgerunfreundlich, sondern auch für die
Ämter selbst ein schwerwiegendes Kommunikationshindernis.
Selbst während der Legislaturperioden ändern sich die
Bezeichnungen laufend. Die althergebrachte Bezeichnung Bau- und
Wohnungsaufsichtsamt (BWA) wird zwar teilweise noch verwendet, jedoch
hat sich die Senatsbauverwaltung hier für den einheitlichen
Begriff Baugenehmigungsbehörde
entschieden, da dies dem Dienstleistungsgedanken der Ämter und
deren Selbstverständnis eher entspricht, als dies eine
"Aufsicht" sein könnte. Ab 2011 (nach der nächsten
Berliner Wahl) soll es wieder einheitliche Amtsbezeichnungen geben.
Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn auf den verlinkten Seiten
in den Berliner Bezirken ggf. schon wieder andere Amtsbezeichnungen
verwendet werden. Für die Richtigkeit der Angaben ist die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verantwortlich.
Stand
der Bearbeitung: 22.02.2009
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