|

Unsere folgende
Wahlordnung steht auch als PDF-Datei zum Onlinelesen oder zum Download
zur Verfügung:
WAHLORDNUNG
für die VERTRETERWAHL im erweiterten Vorstand des
Fachverbandes der Bauingenieure der Berliner Bauaufsicht e.V. (FBBB).
Gemäß
§§ 12, 12a und 12b der Satzung des FBBB sind von den
Mitgliedern des Fachverbandes die Vertreter und ihre Stellvertreter in
den Bauaufsichtsämtern der Bezirke und in der Hauptverwaltung
(SenBauWohn l) zu wählen.
Für diese Wahlen wird die folgende Wahlordnung aufgestellt:
§ 1
Die Mitglieder des
Fachverbandes innerhalb der Bauaufsichtsämter und der
Bauaufsicht treten einmal im Jahr zur Wahl ihrer Vertreter und deren
Stellvertreter zusammen.
§ 2
Die Vertreter und ihre
Stellvertreter werden für die Dauer von einem Jahr bis zum
Ende des Geschäftsjahres gewählt. Wiederwahl ist
zulässig.
§ 3
Über die Wahl der
Vertreter und deren Stellvertreter ist neben der Anwesenheitsliste ein
Protokoll zu führen, das von dem Verhandlungsleiter und dem
Schriftführer zu unterzeichnen und dem Vorstand des
Fachverbandes zu den Akten zu geben ist.
§ 4
Bis zur
Jahreshauptversammlung im l. Quartal des Geschäftsjahres
(§ 16 der Satzung) sind die Vertreter und ihre Stellvertreter
dem Vorstand des FBBB namhaft zu machen.
§ 5
Den Vorsitz der
Wahlversammlung führt, ein anderer Beschluss ist
zulässig, das dem erweiterten Vorstand angehörende
Mitglied des Fachverbandes innerhalb des Amtes.
Berlin,
den 12. April 1975
Fachverband
der Bauingenieure
der Berliner Bauaufsicht e. V.
Der
Vorstand
Stand
der Bearbeitung: 14.08.2002 |