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Wer sind wir?
Der Fachverband der
Bauingenieure der Berliner Bauaufsicht e. V. (FBBB) ist der
Zusammenschluss von Architekten und Ingenieuren der Berliner
Bauaufsicht und im Vereinsregister eingetragen. Er wurde am 30. April
1969 gegründet und verfolgt ausschließlich
gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder haben sich im FBBB
zusammengefunden, um die Belange der Berliner Bauaufsicht und die
Anliegen der dort beschäftigten Architekten und Ingenieure
unabhängig von Verwaltungshierarchien und anderen
Interessengruppen vertreten zu können.
Was wollen wir?
Der FBBB hat es sich zur
Aufgabe gemacht, die Berliner Bauaufsicht im Interesse der
Bürger zu stärken. Seine Mitglieder verstehen sich
als fachlich besonders qualifizierte, servicebedachte Partner der
ratsuchenden Bürger, und nicht als deren Gegner, wie es von
ihnen bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben verschiedentlich
empfunden werden mag. Dabei orientiert sich der FBBB an der besonderen
Verantwortung, die seine Mitglieder als technische Bedienstete der
Berliner Bauaufsicht gegenüber der Allgemeinheit haben.
Problemstellungen im
rechtlichen, dienstlichen oder gesellschaftlichen Bereich der gesamten
bauaufsichtlichen Tätigkeit sollen vom FBBB aufgezeigt und auf
ihre Lösung mit Hilfe des Sachverstandes und der
Berufserfahrung seiner Mitglieder hingewirkt werden. Personalrechtliche
Fragen werden bei allgemeiner Gültigkeit für alle
Mitglieder beobachtet und geklärt. Deshalb sucht der FBBB den
Kontakt zu den maßgeblichen Stellen, wie den Mitgliedern des
Senats, den Bezirksämtern, den Gewerkschaften oder anderen
gleichgesinnten Interessengruppen, um entsprechende Korrekturen
herbeizuführen. Soweit möglich, bemüht sich
der FBBB auch mit eigenen Mitteln um notwendige Verbesserungen und
betreibt deshalb z. B. Informations- und
Fortbildungsmaßnahmen.
Der FBBB ist nicht
bauberatend tätig!
Nach der Satzung bezweckt der FBBB
besonders:
- die Stärkung
der Stellung der Architekten und Ingenieure der Berliner Bauaufsicht
und die Förderung der beruflichen Interessen aller Mitglieder,
- die Zusammenarbeit mit
den zuständigen Behörden in Angelegenheiten, die das
Bauaufsichtswesen betreffen,
- den Gedanken- und
Erfahrungsaustausch mit interessengleichen Vereinigungen,
- die Zusammenarbeit mit
den Gewerkschaften,
- die Förderung
des Nachwuchses und
- die berufliche
Weiterbildung, den Erfahrungsaustausch und die Information der
Mitglieder.
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Wie organisieren wir uns?
Organe des FBBB sind:
- Die
Mitgliederversammlung,
- der Vorstand,
- der erweiterte Vorstand,
- die Akademie
für Bauaufsicht,
- der Ehrenrat.
Mitglieder des FBBB
können Architekten, Ingenieure und Sachbearbeiter des
technischen Dienstes der Berliner Bauaufsicht werden. Der FBBB wird vom
Vorstand vertreten. Sein Handeln ist an die Gesetze, die Satzung und
die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung gebunden.
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Was hat der FBBB
schon gemacht?
Seit seiner
Gründung hat sich der FBBB z. B. für folgende
Maßnahmen eingesetzt:
- Diverse Eingaben und
Anregungen zu fachspezifischen Themen, wie z. B. unsere Forderung nach
Reduzierung und Vereinfachung des sogenannten Baunebenrechts und des
Planungsrechts sowie unsere Einwendungen zu den
Privatisierungsbestrebungen des Baugenehmigungsverfahrens wegen der
damit verbundenen gravierenden Nachteile für die
Bürger.
- Verbesserung der
Arbeitsbedingungen der Bauaufsicht durch Einführung einer
pauschalisierten Aufwandsentschädigung an Stelle einer
Außendienstentschädigung sowie die
Einführung einer Technikerzulage.
- Zusammenführung
der Kollegenschaft aus beiden Stadthälften nach der
Überwindung der Teilung Berlins und Einsatz für die
seinerzeitige Schulung der Mitarbeiter der Bauaufsicht in den
östlichen Bezirken Berlins.
- Forderung nach Fortfall
der Mauer bei der Besoldung und der Tarifgestaltung.
- Angemessene
Strukturierung und Bewertung der Stellen der Berliner Bauaufsicht.
- Ausweitung der
Ausbildung und verstärkte Förderung des beruflichen
Nachwuchses durch die Verwaltung.
- Unterstützung
der Gründung der Architekten- und Baukammern.
- Einführung
einer Architektenliste zum Schutz der Berufsbezeichnung Architekt.
- Unterstützung
der Hochschulreform und der Nachgraduierung zum Diplom.
- Durchführung
von zahlreichen eigenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.
- Jährliche
Veranstaltungen zur Kontaktpflege der Mitarbeiter der Bauaufsicht.
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Wo kann man nachlesen?
Sie können Sich
anhand unserer Satzung,
der
Geschäftsordnung, der
Wahlordnung, der
Kassenordnung und der
Ausschussrichtlinie über unseren Verband noch
detaillierter informieren.
Stand
der Bearbeitung: 14.08.2002 |