Wer sind wir?
Der Fachverband der Bauingenieure der Berliner Bauaufsicht e. V. (FBBB) ist der Zusammenschluss von Architekten und Ingenieuren der Berliner Bauaufsicht und im Vereinsregister eingetragen. Er wurde am 30. April 1969 gegründet und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder haben sich im FBBB zusammengefunden, um die Belange der Berliner Bauaufsicht und die Anliegen der dort beschäftigten Architekten und Ingenieure unabhängig von Verwaltungshierarchien und anderen Interessengruppen vertreten zu können.
Was wollen wir?
Der FBBB hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Berliner Bauaufsicht im Interesse der Bürger zu stärken. Seine Mitglieder verstehen sich als fachlich besonders qualifizierte, servicebedachte Partner der ratsuchenden Bürger, und nicht als deren Gegner, wie es von ihnen bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben verschiedentlich empfunden werden mag. Dabei orientiert sich der FBBB an der besonderen Verantwortung, die seine Mitglieder als technische Bedienstete der Berliner Bauaufsicht gegenüber der Allgemeinheit haben.
Problemstellungen im rechtlichen, dienstlichen oder gesellschaftlichen Bereich der gesamten bauaufsichtlichen Tätigkeit sollen vom FBBB
aufgezeigt und auf ihre Lösung mit Hilfe des Sachverstandes und der Berufserfahrung seiner Mitglieder hingewirkt werden. Personalrechtliche Fragen werden bei allgemeiner Gültigkeit für alle
Mitglieder beobachtet und geklärt. Deshalb sucht der FBBB den Kontakt zu den maßgeblichen Stellen, wie den Mitgliedern des Senats, den Bezirksämtern, den Gewerkschaften oder anderen gleichgesinnten
Interessengruppen, um entsprechende Korrekturen herbeizuführen. Soweit möglich, bemüht sich der FBBB auch mit eigenen Mitteln um notwendige Verbesserungen und betreibt deshalb z. B. Informations- und
Fortbildungsmaßnahmen.
Der FBBB ist nicht bauberatend tätig!
Nach der Satzung bezweckt der FBBB besonders:
Wie organisieren wir uns?
Organe des FBBB sind:
Mitglieder des FBBB können Architekten, Ingenieure und Sachbearbeiter des technischen Dienstes der Berliner Bauaufsicht werden. Der FBBB wird vom Vorstand vertreten. Sein Handeln ist an die Gesetze, die Satzung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
Was hat der FBBB schon gemacht?
Seit seiner Gründung hat sich der FBBB z. B. für folgende Maßnahmen eingesetzt:
Wo finde ich weitere Informationen?
Sie können Sich anhand unserer Satzung, der Geschäftsordnung, der Wahlordnung, der Kassenordnung und der Ausschussrichtlinie über unseren Verband noch detaillierter informieren.