Fachverband der Bauingenieure der Berliner Bauaufsicht e. V.
Fachverband der Bauingenieure der Berliner Bauaufsicht e. V.

Wir über uns

Wer sind wir?

Der Fachverband der Bauingenieure der Berliner Bauaufsicht e. V. (FBBB) ist der Zusammenschluss von Architekten und Ingenieuren der Berliner Bauaufsicht und im Vereinsregister eingetragen. Er wurde am 30. April 1969 gegründet und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder haben sich im FBBB zusammengefunden, um die Belange der Berliner Bauaufsicht und die Anliegen der dort beschäftigten Architekten und Ingenieure unabhängig von Verwaltungshierarchien und anderen Interessengruppen vertreten zu können.

Was wollen wir?

Der FBBB hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Berliner Bauaufsicht im Interesse der Bürger zu stärken. Seine Mitglieder verstehen sich als fachlich besonders qualifizierte, servicebedachte Partner der ratsuchenden Bürger, und nicht als deren Gegner, wie es von ihnen bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben verschiedentlich empfunden werden mag. Dabei orientiert sich der FBBB an der besonderen Verantwortung, die seine Mitglieder als technische Bedienstete der Berliner Bauaufsicht gegenüber der Allgemeinheit haben.

Problemstellungen im rechtlichen, dienstlichen oder gesellschaftlichen Bereich der gesamten bauaufsichtlichen Tätigkeit sollen vom FBBB aufgezeigt und auf ihre Lösung mit Hilfe des Sachverstandes und der Berufserfahrung seiner Mitglieder hingewirkt werden. Personalrechtliche Fragen werden bei allgemeiner Gültigkeit für alle Mitglieder beobachtet und geklärt. Deshalb sucht der FBBB den Kontakt zu den maßgeblichen Stellen, wie den Mitgliedern des Senats, den Bezirksämtern, den Gewerkschaften oder anderen gleichgesinnten Interessengruppen, um entsprechende Korrekturen herbeizuführen. Soweit möglich, bemüht sich der FBBB auch mit eigenen Mitteln um notwendige Verbesserungen und betreibt deshalb z. B. Informations- und Fortbildungsmaßnahmen.
Der FBBB ist nicht bauberatend tätig!

Nach der Satzung bezweckt der FBBB besonders:

  1. die Stärkung der Stellung der Architekten und Ingenieure der Berliner Bauaufsicht und die Förderung der beruflichen Interessen aller Mitglieder,
  2. die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in Angelegenheiten, die das Bauaufsichtswesen betreffen,
  3. den Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit interessengleichen Vereinigungen,
  4. die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften,
  5. die Förderung des Nachwuchses und
  6. die berufliche Weiterbildung, den Erfahrungsaustausch und die Information der Mitglieder.

Wie organisieren wir uns?

Organe des FBBB sind:

  1. Die Mitgliederversammlung,
  2. der Vorstand,
  3. der erweiterte Vorstand,
  4. die Akademie für Bauaufsicht,
  5. der Ehrenrat.

Mitglieder des FBBB können Architekten, Ingenieure und Sachbearbeiter des technischen Dienstes der Berliner Bauaufsicht werden. Der FBBB wird vom Vorstand vertreten. Sein Handeln ist an die Gesetze, die Satzung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.

Was hat der  FBBB schon gemacht?

Seit seiner Gründung hat sich der FBBB z. B. für folgende Maßnahmen eingesetzt:

  1. Diverse Eingaben und Anregungen zu fachspezifischen Themen, wie z. B. unsere Forderung nach Reduzierung und Vereinfachung des sogenannten Baunebenrechts und des Planungsrechts sowie unsere Einwendungen zu den Privatisierungsbestrebungen des Baugenehmigungsverfahrens wegen der damit verbundenen gravierenden Nachteile für die Bürger.
  2. Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Bauaufsicht durch Einführung einer pauschalisierten Aufwandsentschädigung an Stelle einer Außendienstentschädigung sowie die Einführung einer Technikerzulage.
  3. Zusammenführung der Kollegenschaft aus beiden Stadthälften nach der Überwindung der Teilung Berlins und Einsatz für die seinerzeitige Schulung der Mitarbeiter der Bauaufsicht in den östlichen Bezirken Berlins.
  4. Forderung nach Fortfall der Mauer bei der Besoldung und der Tarifgestaltung.
  5. Angemessene Strukturierung und Bewertung der Stellen der Berliner Bauaufsicht.
  6. Ausweitung der Ausbildung und verstärkte Förderung des beruflichen Nachwuchses durch die Verwaltung.
  7. Unterstützung der Gründung der Architekten- und Baukammern.
  8. Einführung einer Architektenliste zum Schutz der Berufsbezeichnung Architekt.
  9. Unterstützung der Hochschulreform und der Nachgraduierung zum Diplom.
  10. Durchführung von zahlreichen eigenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.
  11. Jährliche Veranstaltungen zur Kontaktpflege der Mitarbeiter der Bauaufsicht.

Wo finde ich weitere Informationen?

Sie können Sich anhand unserer Satzung, der Geschäftsordnung, der Wahlordnung, der Kassenordnung und der Ausschussrichtlinie über unseren Verband noch detaillierter informieren.

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