Fachverband der Bauingenieure der Berliner Bauaufsicht e. V.
Fachverband der Bauingenieure der Berliner Bauaufsicht e. V.

Ausschussrichtlinie vom 2. April 1975

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Richtlinie für die Arbeit der Ausschüsse im FBBB
FBBB Ausschuss-Richtlinie vom 02.04.1975[...]
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RICHTLINIEN für die Arbeit der Ausschüsse im FBBB

1.

Auf Grund des § 11 der Satzung des FBBB hat die Mitgliederversammlung am 10. Juni 1969 die Bildung folgender Ausschüsse beschlossen:

A. AUSSCHUSS FÜR BESOLDUNGSFRAGEN
B. AUSSCHUSS FÜR FORTBILDUNG
C. AUSSCHUSS FÜR ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
D. AUSSCHUSS FÜR REDAKTION.

2.

Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die beruflichen und fachlichen Interessen der Mitglieder des Fachverbandes wahrzunehmen und die Verbandsorgane darüber zu beraten. Sie wirken nicht nach außen.

3.

Ein Ausschuss soll mindestens aus 5 Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder der Ausschüsse üben ihr Amt jeweils für die Dauer einer Wahlperiode des Vorstandes aus, sofern sie nicht vorzeitig abberufen werden. Wiederberufung ist zulässig.

4.

Die konstituierende Sitzung der Ausschüsse beruft der Vorsitzende des Fachverbandes ein. Die Mitglieder der Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte den Stellvertreter des Ausschussvorsitzenden und einen Schriftführer. Weitere Sitzungen der Ausschüsse werden von den Ausschussvorsitzenden der Ausschüsse mit Zustimmung des Vorsitzenden des Fachverbandes einberufen.

5.

Der Ausschussvorsitzende ist ein von der Jahreshauptversammlung gewählter Beisitzer des engeren Vorstandes. Die Übernahme eines der Ausschussvorsitze durch einen Bei-sitzer wird im Vorstand beschlossen. Das Recht der übrigen Mitglieder des Vorstandes, an den Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen, bleibt unberührt.

6.

Die Ausschüsse sind bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ausschussvorsitzenden. Über alle Beschlüsse der Ausschüsse, sind Niederschriften anzufertigen, die von den Vorsitzenden der Ausschüsse, bei deren Verhinderung von deren Stellvertretern, zu unterzeichnen sind. Die Beschlüsse sind dem Vorstand als Arbeitsmaterial zu übergeben. Die Verbandsgeschäftsstelle führt die Akten der Ausschüsse.

7.

Soweit diese Richtlinien es nicht anders bestimmen, gilt die Geschäftsordnung des Fachverbandes sinngemäß für alle Sitzungen der Ausschüsse.

Die vorstehenden Richtlinien für Ausschüsse des FBBB hat der Vorstand auf seiner Sitzung am 2. April 1975 beschlossen.

Berlin, den 2. April 1975

Fachverband der Bauingenieure
der Berliner Bauaufsicht e. V.

Der Vorstand

gez. Klein
Vorsitzender

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