Unsere folgende Geschäftsordnung steht auch als PDF-Datei zum Onlinelesen oder zum Download zur Verfügung:
1) Die ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen werden nach den Bestimmungen der Satzung einberufen und, soweit diese nichts anderes vorschreibt, nach den Regeln der Geschäftsordnung geleitet.
1) Der Versammlungsleiter hat zu prüfen, ob die Einberufung der Mitgliederversammlung ordnungsgemäß erfolgt ist.
2) Die Einberufung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn alle Mitglieder unter Einhaltung der in der Satzung vorgeschriebenen Frist eingeladen wurden, und ihnen die Tagesordnung mit der Einladung bekannt geworden ist.
3) Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit sind vor Eintritt in die Tagesordnung geltend zu machen.
1) Zu Beginn der Versammlung hat der Versammlungsleiter die Tagesordnung bekannt zu geben und bestätigen zu lassen.
2) Anträge, die sich auf einen Punkt der Tagesordnung beziehen, sind dem Versammlungsleiter rechtzeitig schriftlich einzureichen.
3) Anträge außerhalb der Tagesordnung können zur Erörterung zugelassen werden, wenn die Mitgliederversammlung einen entsprechenden Beschluss fasst.
4) Erforderlichenfalls ist dieser Antrag zwecks Abstimmung in die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung aufzunehmen.
1) Der Versammlungsleiter hat zu dem jeweiligen Punkt der Tagesordnung zunächst dem Berichterstatter das Wort zu erteilen.
2) Antragsteller erhalten das Wort zur Begründung ihres Antrages.
3) Danach wird in die Debatte eingetreten. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge ihrer Meldung.
4) Nach Beendigung der Debatte steht dem Berichterstatter das Schlusswort zu.
1) Die Redezeit für die Debatte kann von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf eine bestimmte Zeit begrenzt werden.
2) Um eine reibungslose Abwicklung der Versammlung zu gewährleisten, wird die Redezeit zur Geschäftsordnung auf fünf Minuten begrenzt.
1) Zur Geschäftsordnung ist das Wort sofort zu erteilen, sofern nicht bereits einem anderen das Wort erteilt oder eine Abstimmung eingeleitet ist.
1) Der Versammlungsleiter kann jederzeit Erklärungen und Erläuterungen abgeben, die geeignet sind, die Debatte abzukürzen.
1) Der Versammlungsleiter kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen oder sie und andere Mitglieder, welche die Ordnung verletzen, unter Namensnennung zur Ordnung rufen.
2) Ist ein Redner in der selben Rede zur Sache verwiesen oder zur Ordnung gerufen und vorher auf die Folgen eines zweiten Ordnungsrufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem zweiten Ordnungsruf das Wort entzogen werden.
3) Der Redner darf das Wort bis zur Abstimmung über diesen Punkt der Tagesordnung nicht wieder erhalten.
1) Nach Beendigung der Debatte und gegebenenfalls des Schlussworts führt der Versammlungsleiter die Abstimmung über die Anträge durch.
2) Liegen zu einer Angelegenheit mehrere Anträge vor, so ist über den weitest gehenden Antrag zuerst abzustimmen.
1) Die Reihenfolge der Abstimmung ist deutlich bekannt zu geben. Jeder Antrag ist auf Verlangen vor der Abstimmung nochmals zu verlesen.
1) Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort nach Beendigung der Debatte abzustimmen.
2) Den Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Debatte darf nur ein Versammlungsteilnehmer stellen, der sich nicht an der Debatte beteiligt hat.
1) Alle Entscheidungen werden mit der durch das Gesetz, die Satzung oder die Geschäftsordnung vorgeschriebenen Stimmenmehrheit gefasst.
2) Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
1) Alle offenen Abstimmungen erfolgen durch Handaufheben oder durch Erheben von den Plätzen.
2) Bei Geheimabstimmungen erfolgt die Wahl mittels vom Versammlungsleiter auszugebender Stimmzettel.
1) Bestehen über ein Abstimmungsergebnis Zweifel, so erfolgt die Gegenprobe. Sollte es danach weitere Unstimmigkeiten geben, so werden die Stimmen durch Versammlungsteilnehmer gezählt, die der Versammlungsleiter bestimmt.
2) Nach der Durchführung der Abstimmung gibt der Versammlungsleiter das Ergebnis bekannt.
3) Stimmenthaltungen sind unmittelbar nach der Abstimmung zu Protokoll zu geben.
1) Dem Protokoll der Mitgliederversammlung ist eine überprüfte Anwesenheitsliste beizufügen.
2) In dem Protokoll müssen die Anträge mit den Abstimmungsergebnissen aufgeführt sein.
3) Das Protokoll einer Mitgliederversammlung muss der nächsten Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen.
4) Anträge auf Berichtigung, Abänderung oder Ergänzung des Protokolls sind sofort nach Verlesung desselben zu stellen.
1) Einsprüche mit dem Ziel, festzustellen, dass die Regeln ordnungsmäßiger Versammlungsleitung verletzt worden sind, können nur innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Mitgliederversammlung beim Ehrenrat geltend gemacht werden.
2) Auf die Gültigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse hat dessen Entscheidung keinen Einfluss.
1) Die Geschäftsordnung findet entsprechende Anwendung auf die Sitzungen aller Organe des Fachverbandes.
Die vorstehende Geschäftsordnung hat der Vorstand auf seiner Sitzung am
30. April 1969
beschlossen.
Berlin, den 30. April 1969
Fachverband der Bauingenieure
der Berliner Bauaufsicht e. V.
Der Vorstand