Unsere folgende Wahlordnung steht auch als PDF-Datei zum Onlinelesen oder zum Download zur Verfügung:
WAHLORDNUNG für die VERTRETERWAHL im erweiterten Vorstand des Fachverbandes der Bauingenieure der Berliner Bauaufsicht e.V. (FBBB).
Gemäß §§ 12, 12a und 12b der Satzung des FBBB sind von den Mitgliedern des Fachverbandes die Vertreter und ihre Stellvertreter in den Bauaufsichtsämtern der Bezirke
und in der Hauptverwaltung (SenBauWohn l) zu wählen.
Für diese Wahlen wird die folgende Wahlordnung aufgestellt:
Die Mitglieder des Fachverbandes innerhalb der Bauaufsichtsämter und der Bauaufsicht treten einmal im Jahr zur Wahl ihrer Vertreter und deren Stellvertreter zusammen.
Die Vertreter und ihre Stellvertreter werden für die Dauer von einem Jahr bis zum Ende des Geschäftsjahres gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Über die Wahl der Vertreter und deren Stellvertreter ist neben der Anwesenheitsliste ein Protokoll zu führen, das von dem Verhandlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen und dem Vorstand des Fachverbandes zu den Akten zu geben ist.
Bis zur Jahreshauptversammlung im l. Quartal des Geschäftsjahres (§ 16 der Satzung) sind die Vertreter und ihre Stellvertreter dem Vorstand des FBBB namhaft zu machen.
Den Vorsitz der Wahlversammlung führt, ein anderer Beschluss ist zulässig, das dem erweiterten Vorstand angehörende Mitglied des Fachverbandes innerhalb des Amtes.
Berlin, den 12. April 1975
Fachverband der Bauingenieure
der Berliner Bauaufsicht e. V.
Der Vorstand